Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Ehemalige Gaststätte (Teileigentum) mit Nebenräumen und Garage: Uhlandstraße 1, 58513 Lüdenscheid
Es handelt sich um eine seit Jahren leerstehende, ehemalige Gaststätte mit Nebenräumen sowie eine Garage als Erbbaurechte in einem IV-geschossigen, ca. 1974 erbauten, Wohn- und Geschäftshaus mit insgesamt 19 Wohneinheiten, 2 gewerblich genutze Einheiten und 12 PKW-Garageneinstellplätzen. Die Hauptnutzfläche im EG beträgt 154 qm, die Nebennutzungsfläche im UG ist ca. 66 qm groß.
Der Verkehrswert beläuft sich hinsichtlich der ehemaligen Gaststätte nebst Nebenräumen auf 76.000 Euro, der Verkehrswert der Garage wurde auf 8.000 Euro festgesetzt. Es wird ein Gesamtangebot angestrebt, so dass der Verkehrswert in Summe 84.000 Euro beträgt.
Von Amts wegen ist ein Zuschlag im ersten Termin möglich, wenn mindestens 50 % des Verkehrswertes geboten werden.
Ein Versteigerungstermin wurde für Montag, den 21. März 2022 um 09:00 Uhr beim Amtsgericht Lüdenscheid, Dukatenweg 6, Saal 125, anberaumt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Telefon 02351 152-445.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte
5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte
7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des
Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen
kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
Die im Angebot genannten Ansprechpartner sind gerne für Sie da. Innerhalb unserer Öffnungszeiten freuen wir uns auf Ihren Anruf.